Auszug aus der Satzung der „Bürgerinitiative Rettet das Aalbachtal“

§ 1
Name, Sitz.
(1) Der Verein führt den Namen „Bürgerinitiative Rettet das Aalbachtal“. Er soll im
Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.
(2) Der Sitz des Vereins ist Waldbüttelbrunn.


§ 2
Zweck des Vereins.
Der Verein macht Umweltschutz und Landschaftspflege.
(1) Der Verein setzt sich für den dauerhaften Schutz und die natürlichen Eigenschaften
und Funktionen der Aalbachaue ein, sowie für die Artenvielfalt und den Biotop-
schutz. Weiter setzt sich der Verein für die Schaffung kleinteiliger Lebensräume und
die Vernetzung dieser Lebensräume miteinander ein, ebenso wie für den Klimaschutz
und die Landschaftspflege.
(2) Ziel des Vereins ist die Verhinderung der Bebauung des Aalbachtales im ortsnahen
Außenbereich in der Gemarkung Roßbrunn und Uettingen, insbesondere in Bach-
nähe von Aalbach, Ziegelbach, aber auch Stöckleinsbach und Floßgraben. Ziele sind
der Erhalt der natürlichen Flächen, der Schutz des Grundwassers und der Schutz vor
Hochwasser. Der Verein setzt sich diesbezüglich für einen vorbeugenden Hochwas-
serschutz ein. Weiter will der Verein sich stark machen für die Vermeidung von wei-
teren Lärm und schädlichen Emissionen.
(3) Ferner ist es ein Ziel, die Einleitung von ungeklärten oder nicht ausreichend geklärten
Abwässern in den Aalbach und in die anderen in dieser Satzung erwähnten Bäche und
in das Grundwasser zu verhindern.
(4) Der Verein setzt sich weiter für den Erhalt des Waldes, dem Ausbau einer natur-
nahen, extensiven und giftfreien Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen,
insbesondere in der Nähe der Bäche ein und bemüht sich um den Schutz oder Aus-
bau von Hecken, extensiv bewirtschafteter Obstbaumfelder und Wiesen.
(5) Der Verein definiert seine Arbeit auch im Sinne des Erhalts von Lebensqualität der
Menschen im Aalbachtal. Er schöpft hierbei im Rahmen der Gesetze und seiner Mög-
lichkeiten alle politischen und rechtlichen Mittel aus. Der Verein versteht sich als
überparteiliches Zweckbündnis von Bürgern und Bürgerinnen, die sich zum Schutz
von Menschen, Umwelt und Landschaft für eine ökologisch sinnvolle Nutzung des
Aalbachtales einsetzen.
(6) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Bil-
dungsveranstaltungen, wie Vorträge, Wanderungen und Vorführungen im Bereich des
Naturschutzes mit Erwachsenen, aber auch speziell mit Kindern, als auch dem Unter-
halt und einer weitergehenden Gestaltung einer besonders vorzeigbaren Naturwiese
als Naturschutzprojekt. Außerdem werden politische Gespräche mit Vertretern der
öffentlichen Verwaltung und mit Politikern bezüglich der Berücksichtigung des
Naturschutzes im Bereich der Gemarkung Roßbrunn und Uettingen geführt.
(7) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Der Verein
ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.